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§ 1 Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen der pro-diction GmbH (pro-diction) mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn pro-diction bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. pro-diction ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Änderungen und Ergänzungen zu Ungunsten des Auftraggebers haben zur Folge, dass der Auftraggeber das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen kann. pro-diction weist den Auftraggeber ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Auftraggeber nicht, werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die pro-diction nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für pro-diction unverbindlich und gelten als widersprochen. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Erfolgt eine Auftragserteilung auf Grund eines vorher abgegebenen Angebotes telefonisch, so muss der Auftrag schriftlich bestätigt werden. Eine Erledigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung. pro-diction kann den Vertragsschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung, beziehungsweise der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen. Sofern nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen von pro-diction stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Ausführung
Die Übersetzungsleistungen sowie Leistungen, die im Zusammenhang mit der eigentlichen Übersetzung stehen (zum Beispiel Illustration, DTP, Nachformatierung, Sprachaufnahmen etc.) werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die vorgenannten Zusatzleistungen werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare, beziehungsweise allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich beziehungsweise mentalitätsgerecht vorgenommen. Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, zum Beispiel Vorübersetzungen oder Wortlisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmaßstäben wie allgemein üblich übersetzt. Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, werden buchstabengetreu oder lautgetreu übersetzt, wenn der Auftraggeber nicht auf eine Übersetzung verzichtet. Übersetzt werden ausschließlich Texte. pro-diction behält sich das Recht vor, Dokumente zurückzuweisen bei strafbarem Inhalt oder bei Inhalten, die gegen die guten Sitten verstoßen. Eine Zurückweisung kann auch dann erfolgen, wenn wegen der Schwierigkeiten und/oder des Umfanges der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Auftrag mehr als 4.800 Zeilen von 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen ausweist. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.
§ 4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat pro-diction bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträger, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Leistung notwendig sind, hat der Auftraggeber pro-diction rechtzeitig, spätestens bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Der Auftraggeber benennt pro-diction einen qualifizierten Ansprechpartner, der pro-diction während der gesamten Projektabwicklung unterstützt sowie von pro-diction geliefertes Material verbindlich freigeben kann. Kann ein solcher Ansprechpartner nicht benannt werden, verfallen alle Ansprüche des Auftraggebers in Bezug auf stilistische, formale, gestalterische und terminologische Angelegenheiten. Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber pro-diction einen Korrekturabzug zu überlassen. Übersetzungen, deren Druck pro-diction im Auftrage des Auftraggebers veranlassen soll, müssen vor dem Druck rechtzeitig vom Auftraggeber durch Unterschrift ausdrücklich freigegeben werden.
Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungs- und/oder Aufklärungspflicht, so ist pro-diction nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des gegebenenfalls entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn pro-diction vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungs- und/oder Aufklärungspflichten des Auftraggebers ergeben, sind ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten und gehen nicht zu Lasten von pro-diction.
§ 5 Auftragsänderungen
Hat der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungswünsche, deren Ausführung für pro-diction mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, ist pro-diction berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend.
§ 6 Liefertermine
Die Fertigstellungstermine sind für pro-diction nur bindend, wenn sie von pro-diction ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät pro-diction mit der Leistung in Verzug, ist pro-diction zunächst eine angemessene Frist zur Leistung zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag verlangen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch pro-diction bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit der Auftraggeber die bereits erbrachte Leistung als Erfüllung angenommen hat. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz gemäß dem § 280 Abs. 2 BGB und § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB sind ausgeschlossen. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin auf Grund höherer Gewalt, insbesondere auf Grund von Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten Betriebsstörungen, nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen oder sonstigen, von pro-diction nicht zu vertretenden Ereignissen, auch wenn sie bei Erfüllungsgehilfen eintreten, nicht eingehalten werden, ist pro-diction zur Lieferung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert. Dauert das Leistungshindernis mehr als 3 Monate an, ist pro-diction zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Auftraggeber ist für diesen Fall verpflichtet, die durch pro-diction erbrachte Leistung zu vergüten, soweit der Auftraggeber diesen Teil als Erfüllung annehmen kann.
§ 7 Fachkräfte
Die Übersetzungen und in Auftrag gegebene Zusatzleistungen werden teilweise nicht von pro-diction selbst vorgenommen, sondern auch von unabhängigen Übersetzern und Fachkräften, die nach einer Qualifikationsprüfung durch pro-diction Zugang zu den Auftragstexten und -daten erhalten. pro-diction haftet bei der Ausführung der Leistung durch Fachkräfte nur für die sorgfältige Auswahl des Dritten. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten des Dritten ist ausgeschlossen.
Für den Auftraggeber bestehen ausschließlich rechtliche Beziehungen zu pro-diction, nicht zu den jeweiligen Übersetzern und Fachkräften. Ein direkter Kontakt zwischen Auftraggeber und Übersetzern bzw. Fachkräften ist nur mit Einwilligung von pro-diction zulässig.
§ 8 Amtliche Beglaubigungen von Übersetzungen
Sofern keine gegenteiligen Anweisungen des Auftraggebers erfolgt sind, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
§ 9 Übersetzungen zur mehrfachen Verwendung
Übersetzungen sind urheberrechtlich geschützt. pro-diction gewährleistet, dass der Auftraggeber die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlenbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Auftraggeber ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise. pro-diction stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen des Übersetzers oder der Fachkraft frei. Für den Fall, dass pro-diction auf Grund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechtes aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, pro-diction in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Materialien wie z. B. Translation-Memories und Glossare bleiben Eigentum von pro-diction.
§ 10 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die Übersetzung oder sonstige Leistung und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle pro-diction und gegebenenfalls neben pro-diction persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.
Sofern nicht anders vereinbart, behält pro-diction das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, Materialen, wie z. B. Glossare, Translation-Memories, die während des Auftrages erstellt wurden, ohne Einschränkung mehrfach zu nutzen. pro-diction ist ebenso berechtigt, diese Materialen für eigene Zwecke zu verändern und Rechte an diesen auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf eine andere Weise zu übertragen.
§ 11 Erfüllung und Gefahrübergang
Die Leistung durch pro-diction erfolgt grundsätzlich, das heißt, wenn keine abweichenden Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren beziehungsweise per E-Mail. Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Leistung geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt, beziehungsweise der Aushändigen an einen Boten auf den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.
§ 12 Vergütung
Wurde kein fester Preis vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste von pro-diction. pro-diction behält sich in diesem Fall bei Dauerschluldverhältnissen, bei Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, sowie bei Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich rechtlicher Sondervermögen, sofern die Leistung diesen gegenüber nicht kurzfristig zu erbringen ist, angemessene Preisanpassungen vor.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der vereinbarten Vergütung nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Vergütung für Aufträge ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen einschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist pro-diction berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 1 DÜG bis zum Eingang der vollständigen Forderung zu verlangen. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet. Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrages eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreicheren Aufträgen ist pro-diction berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessen Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug-Leistung). Die Leistung und die damit verbundenen Rechte (Copyright und alle Nutzungsrechte an durch pro-diction gefertigte Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen, Illustrationen, Sprachaufnahmen etc.) stehen bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über.
§ 14 Abnahme- und Rügepflicht
Offensichtliche Mängel an der Leistung sind sowohl im kaufmännischen als auch im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. pro-diction wird den Auftraggeber bei jeder Mitteilung der Fertigstellung auf die Bedeutung der Rügepflicht besonders hinweisen.
§ 15 Gewährleistung
Enthält eine Übersetzung oder eine sonstige Leistung Fehler, kann der Auftraggeber zweimalig nach Wahl von pro-diction Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung in angemessener Frist verlangen. Der Auftraggeber kann nur dann Minderung oder sein Recht auf Rücktritt geltend machen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche von pro-diction in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind. pro-diction haftet nicht für die, durch eine leicht fahrlässige Verletzung ihrer gemäß dem Auftrag geschuldeten Leistungen, verursachten Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch pro-diction beruhen. pro-diction haftet auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leib und Leben. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ist der Schadenersatz auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet pro-diction auch für unmittelbare Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 50.000 € je Schadensereignis, höchstens jedoch in einem Gesamtwert von 150.000 €. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Leistungsverzuges. Weitergehende Schäden und eine Haftung für die inhaltliche Unrichtigkeit der Leistung sind ausgeschlossen.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von pro-diction. Sofern nicht abweichend vereinbart, leistet pro-diction keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Leistung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.
§ 16 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.
§ 17 Vertraulichkeit
Alle Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Alle mit der Leistung beauftragten Personen werden von pro-diction schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass diese Personen Leistungen für andere, unter Umständen Konkurrenten, erbringen. Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, pro-diction und den beauftragten Personen kann eine ausschließliche Vertraulichkeit nicht garantiert werden. So kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte unbefugt auf Daten Zugriff nehmen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden. pro-diction bemüht sich jedoch, die Vertraulichkeit so weit wie möglich zu wahren.
§ 18 Rücktritt
Der Auftraggeber kann jederzeit bis zur Fertigstellung den Auftrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist pro-diction berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 19 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen.
§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 21 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichem Zwecke am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Stand: 22. November 2016
§ 1 Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen der pro-diction GmbH (pro-diction) mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn pro-diction bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. pro-diction ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Änderungen und Ergänzungen zu Ungunsten des Auftraggebers haben zur Folge, dass der Auftraggeber das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen kann. pro-diction weist den Auftraggeber ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Auftraggeber nicht, werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die pro-diction nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für pro-diction unverbindlich und gelten als widersprochen. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Erfolgt eine Auftragserteilung auf Grund eines vorher abgegebenen Angebotes telefonisch, so muss der Auftrag schriftlich bestätigt werden. Eine Erledigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung. pro-diction kann den Vertragsschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung, beziehungsweise der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen. Sofern nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen von pro-diction stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Ausführung
Die Übersetzungsleistungen sowie Leistungen, die im Zusammenhang mit der eigentlichen Übersetzung stehen (zum Beispiel Illustration, DTP, Nachformatierung, Sprachaufnahmen etc.) werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die vorgenannten Zusatzleistungen werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare, beziehungsweise allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich beziehungsweise mentalitätsgerecht vorgenommen. Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, zum Beispiel Vorübersetzungen oder Wortlisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmaßstäben wie allgemein üblich übersetzt. Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, werden buchstabengetreu oder lautgetreu übersetzt, wenn der Auftraggeber nicht auf eine Übersetzung verzichtet. Übersetzt werden ausschließlich Texte. pro-diction behält sich das Recht vor, Dokumente zurückzuweisen bei strafbarem Inhalt oder bei Inhalten, die gegen die guten Sitten verstoßen. Eine Zurückweisung kann auch dann erfolgen, wenn wegen der Schwierigkeiten und/oder des Umfanges der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Auftrag mehr als 4.800 Zeilen von 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen ausweist. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.
§ 4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat pro-diction bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträger, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Leistung notwendig sind, hat der Auftraggeber pro-diction rechtzeitig, spätestens bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Der Auftraggeber benennt pro-diction einen qualifizierten Ansprechpartner, der pro-diction während der gesamten Projektabwicklung unterstützt sowie von pro-diction geliefertes Material verbindlich freigeben kann. Kann ein solcher Ansprechpartner nicht benannt werden, verfallen alle Ansprüche des Auftraggebers in Bezug auf stilistische, formale, gestalterische und terminologische Angelegenheiten. Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber pro-diction einen Korrekturabzug zu überlassen. Übersetzungen, deren Druck pro-diction im Auftrage des Auftraggebers veranlassen soll, müssen vor dem Druck rechtzeitig vom Auftraggeber durch Unterschrift ausdrücklich freigegeben werden.
Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungs- und/oder Aufklärungspflicht, so ist pro-diction nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des gegebenenfalls entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn pro-diction vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungs- und/oder Aufklärungspflichten des Auftraggebers ergeben, sind ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten und gehen nicht zu Lasten von pro-diction.
§ 5 Auftragsänderungen
Hat der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungswünsche, deren Ausführung für pro-diction mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, ist pro-diction berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend.
§ 6 Liefertermine
Die Fertigstellungstermine sind für pro-diction nur bindend, wenn sie von pro-diction ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät pro-diction mit der Leistung in Verzug, ist pro-diction zunächst eine angemessene Frist zur Leistung zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag verlangen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch pro-diction bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit der Auftraggeber die bereits erbrachte Leistung als Erfüllung angenommen hat. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz gemäß dem § 280 Abs. 2 BGB und § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB sind ausgeschlossen. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin auf Grund höherer Gewalt, insbesondere auf Grund von Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten Betriebsstörungen, nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen oder sonstigen, von pro-diction nicht zu vertretenden Ereignissen, auch wenn sie bei Erfüllungsgehilfen eintreten, nicht eingehalten werden, ist pro-diction zur Lieferung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert. Dauert das Leistungshindernis mehr als 3 Monate an, ist pro-diction zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Auftraggeber ist für diesen Fall verpflichtet, die durch pro-diction erbrachte Leistung zu vergüten, soweit der Auftraggeber diesen Teil als Erfüllung annehmen kann.
§ 7 Fachkräfte
Die Übersetzungen und in Auftrag gegebene Zusatzleistungen werden teilweise nicht von pro-diction selbst vorgenommen, sondern auch von unabhängigen Übersetzern und Fachkräften, die nach einer Qualifikationsprüfung durch pro-diction Zugang zu den Auftragstexten und -daten erhalten. pro-diction haftet bei der Ausführung der Leistung durch Fachkräfte nur für die sorgfältige Auswahl des Dritten. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten des Dritten ist ausgeschlossen.
Für den Auftraggeber bestehen ausschließlich rechtliche Beziehungen zu pro-diction, nicht zu den jeweiligen Übersetzern und Fachkräften. Ein direkter Kontakt zwischen Auftraggeber und Übersetzern bzw. Fachkräften ist nur mit Einwilligung von pro-diction zulässig.
§ 8 Amtliche Beglaubigungen von Übersetzungen
Sofern keine gegenteiligen Anweisungen des Auftraggebers erfolgt sind, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
§ 9 Übersetzungen zur mehrfachen Verwendung
Übersetzungen sind urheberrechtlich geschützt. pro-diction gewährleistet, dass der Auftraggeber die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlenbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Auftraggeber ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise. pro-diction stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen des Übersetzers oder der Fachkraft frei. Für den Fall, dass pro-diction auf Grund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechtes aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, pro-diction in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Materialien wie z. B. Translation-Memories und Glossare bleiben Eigentum von pro-diction.
§ 10 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die Übersetzung oder sonstige Leistung und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle pro-diction und gegebenenfalls neben pro-diction persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.
Sofern nicht anders vereinbart, behält pro-diction das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, Materialen, wie z. B. Glossare, Translation-Memories, die während des Auftrages erstellt wurden, ohne Einschränkung mehrfach zu nutzen. pro-diction ist ebenso berechtigt, diese Materialen für eigene Zwecke zu verändern und Rechte an diesen auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf eine andere Weise zu übertragen.
§ 11 Erfüllung und Gefahrübergang
Die Leistung durch pro-diction erfolgt grundsätzlich, das heißt, wenn keine abweichenden Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren beziehungsweise per E-Mail. Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Leistung geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt, beziehungsweise der Aushändigen an einen Boten auf den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.
§ 12 Vergütung
Wurde kein fester Preis vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste von pro-diction. pro-diction behält sich in diesem Fall bei Dauerschluldverhältnissen, bei Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, sowie bei Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich rechtlicher Sondervermögen, sofern die Leistung diesen gegenüber nicht kurzfristig zu erbringen ist, angemessene Preisanpassungen vor.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der vereinbarten Vergütung nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Vergütung für Aufträge ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen einschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist pro-diction berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 1 DÜG bis zum Eingang der vollständigen Forderung zu verlangen. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet. Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrages eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreicheren Aufträgen ist pro-diction berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessen Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug-Leistung). Die Leistung und die damit verbundenen Rechte (Copyright und alle Nutzungsrechte an durch pro-diction gefertigte Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen, Illustrationen, Sprachaufnahmen etc.) stehen bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über.
§ 14 Abnahme- und Rügepflicht
Offensichtliche Mängel an der Leistung sind sowohl im kaufmännischen als auch im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. pro-diction wird den Auftraggeber bei jeder Mitteilung der Fertigstellung auf die Bedeutung der Rügepflicht besonders hinweisen.
§ 15 Gewährleistung
Enthält eine Übersetzung oder eine sonstige Leistung Fehler, kann der Auftraggeber zweimalig nach Wahl von pro-diction Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung in angemessener Frist verlangen. Der Auftraggeber kann nur dann Minderung oder sein Recht auf Rücktritt geltend machen, wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche von pro-diction in angemessener Frist ohne Erfolg geblieben sind. pro-diction haftet nicht für die, durch eine leicht fahrlässige Verletzung ihrer gemäß dem Auftrag geschuldeten Leistungen, verursachten Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch pro-diction beruhen. pro-diction haftet auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leib und Leben. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ist der Schadenersatz auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet pro-diction auch für unmittelbare Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 50.000 € je Schadensereignis, höchstens jedoch in einem Gesamtwert von 150.000 €. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Leistungsverzuges. Weitergehende Schäden und eine Haftung für die inhaltliche Unrichtigkeit der Leistung sind ausgeschlossen.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von pro-diction. Sofern nicht abweichend vereinbart, leistet pro-diction keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Leistung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.
§ 16 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.
§ 17 Vertraulichkeit
Alle Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Alle mit der Leistung beauftragten Personen werden von pro-diction schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass diese Personen Leistungen für andere, unter Umständen Konkurrenten, erbringen. Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, pro-diction und den beauftragten Personen kann eine ausschließliche Vertraulichkeit nicht garantiert werden. So kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte unbefugt auf Daten Zugriff nehmen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden. pro-diction bemüht sich jedoch, die Vertraulichkeit so weit wie möglich zu wahren.
§ 18 Rücktritt
Der Auftraggeber kann jederzeit bis zur Fertigstellung den Auftrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist pro-diction berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 19 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen.
§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 21 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichem Zwecke am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Stand: 22. November 2016
pro-diction GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 6
D-20459 Hamburg
Geschäftsführer: Gilbert Brohl
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 139 611
Steuernummer: 48 / 752 / 04683
Ludwig-Erhard-Str. 6
D-20459 Hamburg
Geschäftsführer: Gilbert Brohl
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 139 611
Steuernummer: 48 / 752 / 04683