Beglaubigung - Apostille - Agentur für Übersetzungen, DTP & Fremdsprachensatz

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte/bestätigte Übersetzung ist die Bezeichnung für eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem Urkundenübersetzer mit seiner Unterschrift und einem beigedrückten Stempel bzw. Siegel bestätigt wird. Der Urkundenübersetzer ist bei einem Landgericht zugelassen und darf amtlich anerkannte, beglaubigte Übersetzungen anfertigen.

Für die Angebotserstellung benötigen wir alle Dokumente im digitalen Ausgangsformat. Bei Urkundenübersetzungen senden Sie uns diese bitte vollständig und gut lesbar im PDF-Format.

Diese werden dem entsprechenden Fachübersetzer zur Ansicht übermittelt. Anschließend erhalten Sie unser Angebot.

Der Versand beglaubigter Übersetzungen erfolgt per Post. Zu den Übersetzungskosten kommt eine Beglaubigungsgebühr hinzu. Diese variiert zwischen 15-30,- Euro je Urkunde.

Am häufigsten werden Geburtsurkunden, Ausweispapiere, Führerscheine, Eheverträge, Zeugnisse, Apostillen, Hochschulabschlüsse und Doktorarbeiten für Privatpersonen übersetzt.

Diese Urkunden werden i.d.R. für die Vorlage/Anerkennung bei Ämtern und Behörden benötigt und müssen von vereidigten Übersetzern, beglaubigt übersetzt werden.

Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von unseren externen, vereidigten Übersetzern angefertigt. Bitte beachten Sie, dass die freiberuflichen Übersetzer häufig Auswärtstermine (Polizei, Gerichte, Notare) wahrnehmen und deren Erreichbarkeit daher eingeschränkt ist.

Was ist eine Apostille?
Eine Apostille (Haager Apostille) oder Legalistion bezeichnet eine Form der Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr. Die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers sowie seine Befugnis zur Ausstellung der Apostille werden damit bestätigt und dienen dem Beweiswert.

Die Apostille ist eine Art Echtheitsbestätigung der Originalurkunde, welche für ausländische Dokumente bei Behörden und Ämtern in Deutschland benötigt wird.

Die Legalisation wird durch Konsularbeamte des Staates ausgestellt, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Was ist die Apostille einer Übersetzung?
Die Apostille einer Übersetzung wird als sogenannte Überbeglaugigung bezeichnet. Sie ist eine Bestätigung, dass die Übersetzer:innen in Deutschland bei Gericht zugelassen sind und amtlich anerkannte, beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen. Die Überbeglaubigung wird von dem Landgericht ausgestellt, bei dem die Übersetzer:innen beidigt, vereidigt oder ermächtigt sind.

Ausstellungsbehörden für Apostillen sind Behörden des Staates wie z. B. Gerichte, Polizeibehörden oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Nachdem unsere Übersetzer:innen Ihre Urkunde(n) übersetzt und beglaubigt haben, können sie diese an das zuständige Landgericht zur Erstellung einer Apostille schicken oder dort persönlich abgeben. Das Gericht sendet Ihnen anschließend postalisch die beglaubigte Übersetzung mit einer Apostille versehen.
Bitte rechnen Sie hierzu mit den üblichen Bearbeitungszeiten.

Ein Übersetzer darf keine Apostille ausstellen.

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